Begründung der Neuordnung der Fraktionszuwendungen

9. November 20220

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller

Betrifft:

Anfrage der Ratsfraktion Die PARTEI-Klima-Fraktion: Begründung der Neuordnung der Fraktionszuwendungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

wir bitten Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 17.11.2022 zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen.

Anfrage:

In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 7. November 2022 wurde die Neuordnung der Fraktionszuwendungen beschlossen. Vor diesem Hintergrund stellen wir die folgenden Fragen:

  • Wie ist die Neuordnung, die insgesamt eine deutliche Erhöhung der Zuwendungen beinhaltet, angesichts der aktuellen Haushaltslage begründet?
  • In der Neuordnung werden unter dem Punkt 1. „Zuwendungen für die Geschäftsführung“ kleine Fraktionen mit weniger als sechs Mitgliedern schlechter gestellt als alle größeren. Wie ist die Begründung dafür?
  • In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 8 C 22.11) zur Regelung von Fraktionszuwendungen wird eine einheitliche Sockelfinanzierung für alle Fraktionen zumindest nahegelegt. Wie ist die Abweichung von diesem Modell in der Neuregelung begründet?

 

Mit freundlichen Grüßen

Lukas Fix                          Dominique Mirus                         Keno Schulte

 

f.d.R. Christopher Schrage (Fraktionsgeschäftsführer)

 

teamster

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