Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
SPD – Ratsfraktion
Ratsfraktion Die Linke.
Die PARTEI-Klima-Fraktion
An
Herrn Oberbürgermeister
Dr. Stephan Keller
Ratssitzung am 6. Februar 2025
Betrifft:
Antrag der Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, DIE LINKE und Die PARTEI-Klima-Fraktion: Opt-Out-Regelung zur Bezahlkarte für Geflüchtete
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Namen der genannten Ratsfraktion bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 6. Februar 2025 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen:
Antrag
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, die Opt-Out-Regelung zu nutzen und die sogenannte Bezahlkarte für Geflüchtete im Zuständigkeitsbereich der Stadt nicht einzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte im Rahmen der Verordnung zur Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetzes (Bezahlkartenverordnung NRW-BKV NRW) gegenüber dem Land NRW vorzunehmen.
Begründung:
Ausgehend von einer Vereinbarung der Ministerpräsident*innen und des Bundeskanzlers Ende 2023 haben Bundestag und Landtag die Einführung einer Bezahlkarte für die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beschlossen.
Im Dezember 2024 haben Landtag und Landeskabinett im Rahmen einer Verordnung die Umsetzungsform für NRW beschlossen. Darin ist eine Opt-Out-Regelung enthalten, laut der die Gemeinde abweichend beschließen kann, die Bezahlkarte in ihrem Zuständigkeitsbereich nicht einzuführen.
Über die Bezahlkarte, ihre Vorteile und angebliche Wirkungen auf zukünftiges Fluchtverhalten sowie diskriminierende Effekte gab es in den vergangenen Monaten eine intensive politische Debatte.
Für den Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Düsseldorf ist zusätzlich relevant, dass eine Einführung keine Vereinfachung oder Verbesserung für die Geflüchteten oder für die Stadtverwaltung bringen würde.
Laut Antwort der Verwaltung aus März 2024 wurden im Amt für Migration und Integration damals lediglich 39 Barauszahlungen veranlasst – bei 3.273 Personen im
Leistungsbezug nach dem AsylbLG insgesamt (INTR/006/2024). Fast alle Geflüchteten erhalten die Leistungen heute auf ein eigenes Basiskonto.
Mit freundlichen Grüßen
Mirja Cordes Dr. Frank Schulz
Dr. Sabrina Proschmann Markus Raub
Julia Marmulla Anja Vorspel
Lukas Fix
Für die Richtigkeit
Stephan Soll