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Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
Antrag der Ratsfraktion Die PARTEI-Klima-Fraktion: Verpackungssteuer prüfen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 26. Februar dieses Jahres zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.
Antrag:
Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Einführung einer Verpackungssteuer nach Tübinger Vorbild in Düsseldorf zu prüfen. Im Gegensatz zur Tübinger Regelung sollen auch Drive-In-Angebote besteuert werden. Geprüft werden soll, wie eine solche Steuer effektiv ausgestaltet werden muss um eine Erhöhung der Mehrwegquote und damit einhergehend die Vermeidung von Verpackungsmüll im Sinne der Ziele der Zero Waste Stadt Düsseldorf zu erreichen.
Die Verwaltung wird ebenfalls aufgefordert, die Einhaltung des seit dem seit 1. Januar 2023 geltenden Gesetzes zur Mehrwegangebotspflicht zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu ahnden.Die Verwaltung legt dem Rat nach Abschluss der Prüfung ein Konzept für die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer in Düsseldorf vor. Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge, wie die zu erwartenden Einnahmen aus einer Verpackungssteuer für eine Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt eingesetzt werden können, damit für die Menschen ein direkter Zusammenhang erkennbar ist.
All das soll noch in der laufenden Ratsperiode geschehen.
Begründung:
Düsseldorf bekennt sich zum Ziel „Zero Waste City“, zur Stadt ohne Verschwendung, zu werden. Die Sauberkeit im öffentlichen Raum, besonders auch dort, wo immer noch große Mengen Verpackungsmüll aus Gastronomiebetrieben mit „To-Go-Angeboten“ anfallen, lässt nach wie vor zu wünschen übrig. Die Verschmutzung des öffentlichen Raums durch achtloses Wegwerfen oder Liegenlassen von Müll, belastet Umwelt und Stadtbild. Die Beseitigung des durch Einwegverpackungen verursachten Mülls kostet viel Geld und es stecken vermeidbare Emissionen darin.
Tübingen hat seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Dass diese Verpackungssteuer rechtmäßig ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 2023 rechtsgültig entschieden. Eine Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
Die Verpackungssteuer fällt an für Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, für Speisen und Getränke, die für den sofortigen Verzehr oder zur Mitnahme verkauft werden. Ausgenommen sind bisher Drive-In-Angebote. Eine Besteuerung von Drive-Ins soll abweichend vom Tübinger Vorbild in die Prüfung einbezogen werden.
Die Stadt Tübingen sieht die Einführung der Verpackungssteuer insgesamt als Erfolg und berichtet von einer spürbaren wie auch messbaren Verringerung des Verpackungsmülls im öffentlichen Raum.
Seit dem 01.01.2023 gilt deutschlandweit die Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke im To-Go-Verkauf. Alternativ zu Einwegplastikverpackungen muss somit grundsätzlich auch eine ebenso günstige und gute Mehrwegalternative angeboten werden. Das Gesetz regelt zudem, dass an den Verkaufsstellen deutlich sicht- und lesbar auf die Möglichkeit der Mehrwegverpackung hingewiesen werden muss. Ausnahmen gelten für kleine Betriebe bis maximal fünf Mitarbeitende und einer maximalen Verkaufsfläche von 80 m². Neben der Einhaltung dieser gesetzlichen Regeln ist es notwendig einen deutlichen Anreiz für die Nutzung der Mehrwegangebote zu schaffen.
Ein Blick in die Nachbarstadt mit Dom lohnt auch an dieser Stelle, der Rat der Stadt Köln hat am 13. Februar die Einführung einer Verpackungssteuer beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Fix Dominique Mirus f.d.R. Christopher Schrage