An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
Änderungsantrag der Ratsfraktion Die PARTEI-Klima-Fraktion zur Vorlage RAT/228/2025
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 10. Juli dieses Jahres zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.
Kein Bürgerentscheid ohne solide Grundlage
Antrag:
Der Rat beschließt, dass über den Bau eines neuen Opernhauses am Standort Wehrhahn 1, nach § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (hier: Ratsbürgerentscheid), mit einem Bürgerentscheid entschieden wird. Im Hinblick auf das sehr hohe zu kalkulierende Investitionsvolumen und die daraus resultierenden langfristigen Auswirkungen auf die Finanzen der Stadt, ist es geboten die letzte Entscheidung über die Zukunft der Oper an die Bürger*innen der Stadt zu übertragen.
Vor diesem Bürgerentscheid wird der nach Beendigung der Juryverfahren für die weitere Planung ausgewählte Entwurf an geeigneten Orten präsentiert und erklärt.
Die dann verfügbaren Informationen zu den Kosten und der geplanten Finanzierung, sowie den Auswirkungen auf zukünftige Haushaltsplanungen, über die Möglichkeiten, die das Haus über den Opernbetrieb hinaus anbieten kann, zu den Zukunftsaussichten für den Spielbetrieb und zu den erfolgten Abwägungen, werden so aufbereitet und präsentiert, dass sich die interessierten Bürger*innen objektiv und neutral informieren können. Die stadtweiten Medien werden sich gewiss an einer Informationskampagne beteiligen, dabei soll die Stadt diese unterstützen.
Auch die Belange des aktuellen und für die Zukunft geplanten Spielbetriebs des Hauses sollen dargestellt werden. Das gilt insbesondere auch für die Perspektiven für die derzeit rund 550 mit dem Opernbetrieb verbundenen Arbeitsplätze. Auch die erwarteten Auswirkungen auf die kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung der Stadt sollen, soweit vorhersagbar, vermittelt werden. Die Ergebnisse der Prüfung der Möglichkeit das alte Opernhaus zu sanieren oder gemeinsam mit der Stadt Duisburg nur einen Standort anzubieten sind ebenfalls darzustellen. Im Falle der Unmöglichkeit oder Unkalkulierbarkeit der Kosten für Alternativen zum Neubau ist diese plausibel zu begründen.
Es muss eine solide Grundlage für ein fundiertes Urteil der Bürger*innen geschaffen werden. Wenn das für die Mitglieder des künftigen Rates machbar ist, so muss es auch für unsere Bürger*innen möglich sein. Der Prozess bis zum Bürgerentscheid kann mit Beginn der kommenden Ratsperiode begonnen werden. Angestrebt werden soll ein Bürgerentscheid bevor weitere, hohe Kosten durch den Beginn der Phase der Ausschreibungen und Umsetzungsplanung entstehen.
Begründung:
Die Stadtverwaltung unter Oberbürgermeister Dr. Keller plant eine Oper für alle. Entscheiden über die Realisierung sollen letztendlich nur wenige. Die demokratische Wahl des Rates ist für viele Entscheidungen eine sehr gute Legitimation. Angesichts der Größe des Projektes und der Bedeutung für die Zukunft der Stadt ist es angemessen, richtig und machbar, die letzte Entscheidung über den Bau eines neuen Opernhauses an die Bürger*innen der Stadt zu übertragen. Die Gemeindeordnung NRW bietet dem Rat ausdrücklich die Möglichkeit Entscheidungen von besonderer Tragweite an die Bürger*innen zu delegieren.
Diese Möglichkeit soll der Rat nach unserer Auffassung unbedingt nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Fix Dominique Mirus f.d.R. Christopher Schrage