An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Betrifft: RAT/608/2021
Änderungsantrag der Ratsfraktion Die PARTEI-Klima-Fraktion zur Vorlage SCHUA/058/2021
Optimierung des ökologischen Konzeptes unter Berücksichtigung des Ziels der Stadt klimaneutral bis 2035 zu werden
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Sitzung des Stadtrates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 18.11.2021 stellt Die PARTEI-Klima-Fraktion den folgenden Änderungsantrag zur Vorlage SCHUA/058/2021 und bittet Sie, diesen auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen:
Der Stadtrat beschließt, das Kapitel „Ökologisches Konzept und Klimaschutz“, dargestellt auf Seite 7 der Beschlussvorlage, zu ändern. Die durchgestrichenen Textteile werden ersetzt, die unterstrichenen dafür eingesetzt bzw. ergänzt.
- Die Grundlastabdeckung des Heizbedarfs erfolgt für Schulgebäude und Sporthalle mittels Luft-Wärme-Tauscher. Die Spitzenlast-Abdeckung erfolgt per Gasbrennwert-Therme. Die Abdeckung der Spitzenlast erfolgt auf Basis erneuerbarer und nicht auf Basis fossiler Energieträger.
- Auf dem Dach des Schulneubaus wird eine Photovoltaikanlage zur Eigenstromversorgung mit 95 kWp vorgesehen. Alle nicht von dieser Anlage genutzten aber geeigneten Dachflächen werden „PV ready“ (also technisch vorbereitet für Photovoltaik) gestaltet nach dem Modell des Berliner Schulbauprogramms. Das heißt, dass bereits bei der Planung statische Reserven sowie ggf. Kabelkanäle und Standorte für Wechselrichter vorgesehen werden und die Flächen so geplant werden, dass möglichst viele Bereiche für eine spätere Nutzung mit PV frei und geeignet bleiben.
Begründung:
Wenn die Stadtverwaltung an dem vom Rat beschlossenen Ziel festhält klimaneutral bis 2035 zu werden, so ist es zweifellos erforderlich, dass sie selbst bei allen Projekten, auf die sie direkten Einfluss hat, alles Notwendige tut um das Ziel tatsächlich zu erreichen.
Bei dem Bauprojekt um das es hier geht heißt das:
Die Bereitstellung von Endenergie für das Gebäude muss ohne Nutzung fossiler Quellen erfolgen, soweit das technisch möglich ist. Dass es nach jetzigem Stand der Technik möglich ist, dürfte unstreitig sein. Entsprechende Konzepte können von einschlägigen Fachleuten oder Planungsbüros ausgearbeitet werden. Erforderlich ist eine entsprechende Vorgabe des Auftraggebers.
Bei der Planung von Photovoltaikanlagen ist nachvollziehbar, dass zunächst eine Obergrenze bei der installierten Leistung von 100 kWp berücksichtigt wird. Die derzeit gültigen Regeln im EEG führen dazu. Umso mehr ist es aber sinnvoll weitere Flächen, die wegen dieser Obergrenze zunächst nicht für die Energieerzeugung genutzt werden, so zu planen oder vorzubereiten, dass eine spätere Nutzung mit einer weiteren PV-Anlage problemlos zu realisieren ist.
Dies erfordert zunächst wenig Aufwand, dafür ist der Nutzen im Fall der Umsetzung umso größer.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Fix Dominique Mirus Keno Schulte
f.d.R. Christopher Schrage (Fraktionsgeschäftsführer)