An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Stephan Keller
Antrag der Ratsfraktionen DIE LINKE und Die PARTEI-Klima-Fraktion zur Sitzung des Rates am 24.11.2024
Satzungsänderung – Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auch an Wahlterminen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Sitzung des Stadtrates am 24. November 2024 stellen die Fraktionen DIE LINKEund DIE PARTEI-Klima-Fraktion folgenden Antrag:
Die Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden wird wie folgt geändert:
“§ 6 (4) Die Abstimmung wird nach Möglichkeit zusammen mit einer Wahl durchgeführt. Eine Abstimmung soll nicht zusammen mit einer Wahl durchgeführt werden.“
Begründung:
Die Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden vom 24. Juni 2010 enthält in ihrem Paragrafen 6, Abschnitt 4 eine Regelung zum Abstimmungstag die lautet: “Eine Abstimmung soll nicht zusammen mit einer Wahl durchgeführt werden.”
Keine andere Großstadt in Nordrhein-Westfalen kennt eine solche Beschränkung in ihrer Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Unsere Nachbarstadt Köln regelt es im Gegenteil so, dass über Bürgerentscheide am Tag einer Wahl abgestimmt werden soll – nach Möglichkeit.
Diese Regelung hat einen offensichtlichen Effizienzvorteil und fördert eine breite Beteiligung der Bevölkerung an Bürgerentscheiden. Die Kölner Regelung bewerten wir deshalb als sinnvoll; das Wenigste wäre in unseren Augen, die Durchführung des Entscheids an einem Wahltag nicht auszuschließen.
Gegen die bisherige Regelung in § 6 (4) spricht, dass der Verwaltungsaufwand für die Durchführung eines Bürgerentscheids zusammen mit einer Wahl offensichtlich erheblich geringer wäre als an einem separaten Termin. Weiterhin wird die Schwelle für Bürger:innen, an der Abstimmung teilzunehmen, durch die Durchführung an einem separaten Termin unnötig erhöht. Eine erhöhte Teilnahmeschwelle senkt voraussehbar die Beteiligung an Bürgerentscheiden; den Weg in ein Wahllokal werden vor allem die besonders stark Interessierten finden.
Nicht nur verzerrt dies das Meinungsbild – aus Sicht der Partizipation ist besonders bedenklich, dass so das Quorum für die Gültigkeit des Abstimmungsergebnisses schwerer erreicht werden kann: In Düsseldorf müssen 10 Prozent der Bürger:innen mit Ja bzw. mit Nein gestimmt haben, damit die Abstimmung gültig ist. Unvermeidlich hat jede Satzungsregelung, welche die Teilnahme an Bürgerentscheiden erschwert, auch negative Folgen für die Motivation von Bürger:innen, ein Bürgerbegehren zu initiieren oder über einen Bürgerentscheid abzustimmen.
Zusammengefasst widerspricht § 6 (4) sowohl dem Ziel einer möglichst breiten Partizipation als auch der gängigen Praxis in anderen Kommunen. Er sollte gestrichen werden. DIE LINKE beantragt die Ersetzung durch den beantragten Passus. Die vorgeschlagene Satzungsänderung wäre ein Beitrag zur Demokratieförderung durch vermehrte Einbeziehung der Bürger:innen in politische Entscheidungen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel Julia Marmulla Lukas Fix Dominique Mirus Keno Schulte