Düsseldorf, 10.05.2022
An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
Betrifft:
Anfrage der Fraktion Die PARTEI-Klima-Fraktion: Grundsätze bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Anträgen an den Rat
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit Datum vom 30.3.2022 wurde ein fristgerecht für die Ratssitzung am 7.4.2022 eingereichter Antrag unserer Fraktion zurückgewiesen, er wurde daher nicht in der Ratssitzung behandelt.
Die PARTEI-Klima-Fraktion stellt daher die folgende Anfrage und bittet Sie, diese auf die Tagesordnung der Sitzung am 19.05.2022 zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:
- Nach welchen Kriterien bewertet der Oberbürgermeister die Ernsthaftigkeit eines Antrages an den Rat, bzw. wo sind diese Kriterien geregelt und ggf. nachzulesen?
- Woraus leitet der Oberbürgermeister den Ermessensspielraum bei der Festsetzung der Tagesordnung ab, Anträge, denen es nach diesen Kriterien an Ernsthaftigkeit mangelt, zurückzuweisen?
- Gibt es neben dem Kriterium der Ernsthaftigkeit weitere inhaltliche Kriterien, die bei der Bewertung von Anträgen an den Rat, falls sie nicht erfüllt sind, eine Zurückweisung erlauben, oder müssen zusätzliche Bedingungen für eine Zurückweisung erfüllt sein?
Begründung:
Der § 48 Absatz 1 GO NRW ist eindeutig formuliert:
„Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm innerhalb einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist von einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.“
Ein Ermessensspielraum ist darin nicht formuliert, daher stellt unsere Fraktion die Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Fix Dominique Mirus Keno Schulte
f.d.R. Christopher Schrage (Fraktionsgeschäftsführung)