Grundsätze bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Anträgen an den Rat

10. Mai 20220

Düsseldorf, 10.05.2022

An

Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller

Betrifft:

Anfrage der Fraktion Die PARTEI-Klima-Fraktion: Grundsätze bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Anträgen an den Rat

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit Datum vom 30.3.2022 wurde ein fristgerecht für die Ratssitzung am 7.4.2022 eingereichter Antrag unserer Fraktion zurückgewiesen, er wurde daher nicht in der Ratssitzung behandelt.

Die PARTEI-Klima-Fraktion stellt daher die folgende Anfrage und bittet Sie, diese auf die Tagesordnung der Sitzung am 19.05.2022 zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  1. Nach welchen Kriterien bewertet der Oberbürgermeister die Ernsthaftigkeit eines Antrages an den Rat, bzw. wo sind diese Kriterien geregelt und ggf. nachzulesen?
  2. Woraus leitet der Oberbürgermeister den Ermessensspielraum bei der Festsetzung der Tagesordnung ab, Anträge, denen es nach diesen Kriterien an Ernsthaftigkeit mangelt, zurückzuweisen?
  3. Gibt es neben dem Kriterium der Ernsthaftigkeit weitere inhaltliche Kriterien, die bei der Bewertung von Anträgen an den Rat, falls sie nicht erfüllt sind, eine Zurückweisung erlauben, oder müssen zusätzliche Bedingungen für eine Zurückweisung erfüllt sein?

 

Begründung:

Der § 48 Absatz 1 GO NRW ist eindeutig formuliert:

„Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm innerhalb einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist von einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.“

Ein Ermessensspielraum ist darin nicht formuliert, daher stellt unsere Fraktion die Anfrage.

 

Mit freundlichen Grüßen

Lukas Fix               Dominique Mirus              Keno Schulte

f.d.R. Christopher Schrage (Fraktionsgeschäftsführung)

 

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PDF Download Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage

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