V.l.n.r.: Ratsherr Keno Schulte, Ratsfrau Dominique Mirus und Ratsherr und Fraktionsvorsitzender Lukas Fix
Pressemitteilung der Die PARTEI-Klima-Fraktion zur Ratssitzung am 19.05.2022
SCHWARZ/GRÜN – Keine Perspektive für den Klimaschutz
Die PARTEI-Klima-Fraktion schaut seit den letzten Kommunalwahlen kritisch auf die Mehrheit von CDU und GRÜNEN im Rat. Beim Klimaschutz ist die Handlungsgrundlage nach wie vor das Ziel der Klimaneutralität der Landeshauptstadt bis 2035. Fortschritte auf dem Weg dorthin sind schwer auszumachen. Immer, wenn es konkret wird, kneifen die GRÜNEN im Rat. Tempo 30 in der Stadt, eine Forderung der Landespartei der Grünen für NRW, ist in Düsseldorf nicht einmal an Unfallhäufungsstellen durchzusetzen gegen die CDU.
Statt die offensichtliche Energieverschwendung durch Terrassenheizstrahler durch ein Verbot zu beenden, wie von der Die PARTEI-Klima-Fraktion gefordert, schlägt die Verwaltung die Förderung des Heizens im Freien vor, wenn die Strahler mit Ökostrom betrieben werden. Das Umweltbundesamt hält nichts davon, die CDU will diese Förderung, die Grünen wollten vor der Landtagswahl nicht darüber entscheiden.
Der Fraktionsvorsitzende Lukas Fix dazu:
Die 1,5 Grad Grenze wird bald erstmalig überschritten, aus der Klimakrise wird die Katastrophe, wenn es weiterhin bei Worten bleibt. Die Stadt muss zeigen, dass der Beschluss zur Klimaneutralität mehr ist als wohlfeile Worte. Wir erwarten konsequentes Handeln, insbesondere von den Grünen. Dafür sind sie gewählt worden, in Düsseldorf und jetzt auch in NRW.
Aktuell sollen Mittel aus dem Etat für den Klimaschutz zweckentfremdet werden. Die Beleuchtung im Rheinufertunnel muss erneuert werden, da ist man sich einig. Der Stand der Technik ist LED-Beleuchtung. Die Mehrkosten dafür sollen aus den Mitteln für den Klimaschutz bezahlt werden, das lehnt Die PARTEI-Klimafraktion ab und stellt einen Änderungsantrag dazu.
Auch hat Die PARTEI-Klima-Fraktion eine Anfrage an Oberbürgermeister Keller. Nachdem ein Antrag zur Umbenennung des Bertha-von-Suttner-Platzes in Marie-Agnes-Strack-Zimmermann-Platz nicht im Rat eingebracht werden durfte, stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien der Oberbürgermeister entscheidet, wenn er Anträge nicht zulässt, und woraus er seinen Ermessenspielraum ableitet.
Die Gemeindeordnung NRW ist da sehr eindeutig in § 48 Abs. 1:
„Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm innerhalb einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist von einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.“
Der Antrag kam von unserer Fraktion und wurde fristgerecht eingereicht.