Anfrage im RatAntwort der Verwaltung auf unsere Anfrage „Begründung der Neuordnung der Fraktionszuwendungen“

21. November 20220

Die Verwaltung hat zur Ratssitzung am 17.11.2022 unsere Anfrage Begründung der Neuordnung der Fraktionszuwendungen schriftlich beantwortet. Die Antworten auf unsere drei Fragen, finden Ihr in dem verlinkten PDF.

Wir hatten gefragt:

  • Wie ist die Neuordnung, die insgesamt eine deutliche Erhöhung der Zuwendungen beinhaltet, angesichts der aktuellen Haushaltslage begründet?
  • In der Neuordnung werden unter dem Punkt 1. „Zuwendungen für die Geschäftsführung“ kleine Fraktionen mit weniger als sechs Mitgliedern schlechter gestellt als alle größeren. Wie ist die Begründung dafür?
  • In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 8 C 22.11) zur Regelung von Fraktionszuwendungen wird eine einheitliche Sockelfinanzierung für alle Fraktionen zumindest nahegelegt. Wie ist die Abweichung von diesem Modell in der Neuregelung begründet?

PDF Download Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage

Die Presse hat im Nachgang der Ratssitzung über das Thema berichtet.

 

 

 

 

 

Britta Eschmann

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