Antrag im RatVorbild Amsterdam Schipol – Auch über den Wolken darf Freiheit nicht grenzenlos sein

15. Mai 20230
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An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller

Betrifft: RAT/183/2023

Antrag der Ratsfraktion Die PARTEI-Klima-Fraktion: Vorbild Amsterdam Schipol – Auch über den Wolken darf Freiheit nicht grenzenlos sein

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates am 17.05.2023 zu setzen und abstimmen zu lassen.

 

Antrag:

Der Stadtrat beschließt die Vetreter*innen der Stadt Düsseldorf im Aufsichtsrat der Flughafen GmbH aufzufordern darauf hinzuwirken, dass

  • die bisher gültigen Regelungen für Starts und Landungen in den Nachtstunden, also derzeit zwischen 22:00 bzw. 23:00 Uhr und 5:00 bzw. 6:00 Uhr, am Düsseldorfer Flughafen bis spätestens Ende 2025 auslaufen und an deren Stelle ein echtes Verbot von Starts und Landungen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr etabliert wird (Nachtflugverbot), das perspektivisch auf den Zeitraum zwischen 21:00 Uhr und 7:00 Uhr ausgedehnt wird. Soweit eine grundsätzlich weiterhin bestehende Betriebspflicht des Flughafens es zulässt, können Ausnahmen für Ambulanzflüge sowie Einsatzflüge der Polizei gemacht werden. Falls ursprünglich vorgesehene Zielflughäfen aus Wetter- oder anderen Sicherheitsgründen von in der Luft befindlichen Flugzeugen nicht angeflogen werden können, dürfen Ausnahmegenehmigungen für notwendige Landungen erteilt werden.
  • Starts und Landungen im Bereich General Aviation (typischerweise sogenannte Privat- oder Firmenjets) nicht mehr genehmigt werden, bzw. Start- oder Landerechte nicht vergeben werden.
  • die Anzahl der Starts und Landungen ab 2025 auf zunächst maximal 200.000 pro Jahr begrenzt wird, mit dem Ziel diese Zahl weiter zu reduzieren.

Sofern es weitere Möglichkeiten für die Stadt gibt, die genannten Ziele als Miteigentümerin der Flughafen Düsseldorf GmbH zu erreichen, sind diese zu nutzen. Wenn nationale oder internationale gesetzliche Regelungen oder vertragliche Vereinbarungen den Zielen entgegenstehen, sind geeignete Initiativen zu ergreifen erforderliche Änderungen herbeizuführen.

Begründung:

Der Sachverständigenrat der Bundesregierung für Umweltfragen hat schon vor Jahren ein Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr gefordert. In anderen Bereichen gelten ab 22 Uhr bereits heute Lärmschutzverordnungen, nicht so beim Luftverkehr. Schutz vor Lärm ist immer auch Schutz der Gesundheit der vom Lärm betroffenen Menschen und ist entsprechend hoch zu gewichten.

Flüge mit Privatjets beinhalten immer auch eine Inanspruchnahme von Verschmutzungsrechten, die weit über die Menge hinausgehen, die bei einer als gerecht zu bewertenden Verteilung dieser Rechte einer Person zusteht. Wer sich wie die Stadt Düsseldorf dem Schutz des Klimas verpflichtet hat, muss auch den Aspekt der Klimagerechtigkeit konsequent berücksichtigten. Vor diesem Hintergrund sind Flüge in Privatjets nicht akzeptabel.

Ebenso erfordert der Schutz des Klimas eine Reduzierung des Luftverkehrs insgesamt. Selbst der hypothetische Betrieb von Jets mit klimaneutral hergestellten, synthetischen Kraftstoffen oder mit aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnenen, wäre nicht klimaneutral. Die bei der Verbrennung von Kohlenwasserstoff-verbindungen in einer Sauerstoff/Stickstoff-Atmosphäre unvermeidlichen Emissionen von Wasserdampf und Stickoxiden in den typischerweise von der zivilen Luftfahrt genutzten Bereichen der Atmosphäre, tragen direkt oder indirekt zum Treibhauseffekt und damit zur Verschärfung der Klimakrise bei.

Zusammenfassen kann man dies alles mit den Worten des CEO der Royal Schiphol Group, Ruud Sondag:

„Zu lange haben wir nur an das Wachstum gedacht und nicht genug an die damit verbundenen Kosten. Wir müssen für unsere Mitarbeiter, die Umwelt und die Welt nachhaltig sein.“ *

Die daraus folgenden Ziele und Verpflichtungen sollte sich die Stadt Düsseldorf zu eigen machen und dem Vorbild des Flughafens Schipol folgen. Dies gilt insbesondere auch, wenn zu befürchten ist, dass, wenn der Flughafen Schipol seine eigenen Ziele umsetzt, Flugverkehr von dort nach Deutschland, speziell auch nach Düsseldorf, verlagert wird. Um die richtigen Entscheidungen in Amsterdam nicht zu konterkarieren, muss Düsseldorf sich mindestens die gleichen Verpflichtungen zu eigen machen.

*https://www.zdf.de/nachrichten/politik/amsterdam-flughafen-schiphol-verbot-nachtfluege-privatjets-100.html

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lukas Fix                          Dominique Mirus                         Keno Schulte

 

f.d.R. Christopher Schrage

Britta Eschmann

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