Unisex-Toiletten und barrierefreie Toiletten in der Merkur Spiel-Arena

30. Oktober 20230

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller

Betrifft: RAT/378/2023

Antrag der Ratsfraktionen von Die PARTEI-Klima-Fraktion und DIE LINKE: Unisex-Toiletten und barrierefreie Toiletten in der Merkur Spiel-Arena

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 9. November dieses Jahres zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.

Antrag:

Die D.LIVE GmbH & Co. KG wird beauftragt, sämtliche Toiletten in der Merkur Spielarena bis zur Europameisterschaft der Männer 2024 zu Unisex-Toiletten umzugestalten und den Anteil der barrierefreien Toiletten auf 45 zu erhöhen.

Begründung:

Die D.LIVE GmbH & Co. KG ist mit der Merkur Arena Austragungsträger der Fußballeuropameisterschaft der Männer 2024.

Im März 2019 hatten der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die Deutsche Fußball Liga (DFL) gemeinsam mit Fans und hier insbesondere dem Zusammenschluss Queer Football Fanclubs (QFF), Expertinnen und Experten sowie professionellen Fanarbeiterinnen und Fanarbeitern erkannt, an welchen Stellen das Geschlecht im Fußballstadion infrastrukturell eine Rolle spielt, um allen Menschen einen unbeschwerten Stadionbesuch zu ermöglichen.

Um der Vielfalt geschlechtlicher Identitäten gerecht zu werden, werden Herren-, Damen- und Unisex-Toiletten eingerichtet, die von allen genutzt werden können. Im Sinne des DFB-Satzungsauftrags ist es ein wichtiger Schritt, mit dieser Entscheidung zu einem Klima des Respekts und der Anerkennung in unserer Gesellschaft beizutragen.

Dies hat der Verband nachdrücklich in seiner Satzung verankert – auch als Ausdruck der Fürsorge gegenüber Menschen, die in den unterschiedlichsten Bereichen des Fußballs aktiv oder passiv beteiligt sind. Diskriminierungen in Form von Beleidigungen, Benachteiligungen oder Ausgrenzung dürfen im Fußball keinen Platz haben.

Die UEFA schreibt in ihrer Strategie für eine nachhaltige Veranstaltung zur UEFA EURO 2024 Deutschland den Bau zusätzlicher Unisex-Toiletten vor. Die notwendige Anzahl barrierefreier Toiletten ist durch die Muster-Versammlungsstätten-verordnung (MVStättVO) 59 vorgegeben. Sie richtet sich nach der Zahl der Toiletten für Frauen* und Männer*, die insgesamt im Stadion vorzusehen sind. Die Vorgabe verlangt bei einer Zuschaueranzahl von 55.000 eine Mindestanzahl von 44 Toiletten. Aktuell sind nur 24 Toiletten bei Konzerten barrierefrei, bei Fußballspielen sind es lediglich 18.

Weiterhin haben sich auch geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 05.05.2023 bezüglich des § 12 Toilettenräume geändert. Dort wird nicht nur auf die ausreichende Anzahl barrierefreier Toiletten hingewiesen, sondern im Allgemeinen auf das Vorhandensein von ausreichenden Toiletten für alle Teilnehmenden. Die zuvor geltende Berechnung von Frauen- und Männertoiletten findet keine Anwendung mehr.

Die belgische Universität Gent hat das Toilettenverhalten bei Großveranstaltungen untersucht. Mit Computersimulationen überprüften die Forscher Kurt Van Hautegem und Wouter Rogiest mit 2000 virtuellen Nutzern beiderlei Geschlechtsideale Layouts von Toiletten und fanden heraus, dass Mixed-Gender-Toiletten die beste Mischung bieten, um Wartezeit zu minimieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dominique Mirus                        Julia Marmulla

Isabelle Seemann                      Inge Heuschen       f.d.R. Christopher Schrage

 

teamster

Kommentiere

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Verpflichtende Felder sind markiert *