Rechtliche Fragen zum geplanten Neubau eines Opernhauses

2. Mai 20240

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller

 

Betrifft:

Anfrage der Ratsfraktion Die PARTEI-Klima-Fraktion: Rechtliche Fragen zum geplanten Neubau eines Opernhauses

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 8. Mai zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen.

 

Im Falle des Neubaus eines Opernhauses am Standort an der Heinrich-Heine-Allee müssten die Abstandsflächen an der Ludwig-Zimmermann-Straße gemäß Landesbauordnung Paragraf 6 eingehalten werden. Das bedeutet, es kann an dieser Stelle nur maximal 30 m hoch gebaut werden. Dieses Limit kann nur über einen qualifizierten Bebauungsplan außer Kraft gesetzt werden. Auf der anderen Straßenseite handelt es sich beim Haus Nr. 3 um ein Wohnhaus im Besitz der Vonovia mit mehr als 20 Wohnungen.

Vor diesem Hintergund fragen wir:

  • Wurde im Vorfeld des geplanten Wettbewerbs für den Neubau des Opernhauses rechtssicher geprüft, ob bei entsprechender Interessenabwägung eine Befreiung möglich sein wird.
  • Es gibt auch Hotelzimmer zu dieser Straße. Welche finanziellen Folgen hätte eine Befreiung für die Stadt?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lukas Fix                          f.d.R. Christopher Schrage

 

 

⇒ Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage als PDF-Download

 

 

 

teamster

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