Erhalt des Audimaxgebäudes der ehemaligen Fachhochschule Düsseldorf auf dem Campus Golzheim

5. Juni 20240

An

Ratsherrn Manfred Neuenhaus

Vorsitzender des Kulturausschusses

Betrifft: KUA/108/2024

Antrag DIE PARTEI-Klima-Fraktion: Erhalt des Audimaxgebäudes der ehemaligen Fachhochschule Düsseldorf auf dem Campus Golzheim

Sehr geehrter Herr Neuenhaus,

 

zur Sitzung des Kulturausschusses am 13.6.2024 stellt Die PARTEI-Klima-Fraktion den folgenden Antrag und bittet Sie diesen auf die Tagesordnung zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.

 

 

Antrag:

 

Der Kulturausschuss spricht sich für den Erhalt des Flachbaus des Auditorium Maximum der ehemaligen Fachhochschule Düsseldorf auf dem Gelände des Campus Golzheim an der Josef-Gockeln-Straße 9 aus. Die Stadtverwaltung soll sich gegenüber dem BLB NRW dafür einsetzen, dass das Gebäude mit seiner von Günter Fruhtrunk gestalteten Fassade als Ganzes erhalten bleibt.

 

 

Begründung:

 

Die Anfrage RAT/141/2024 von Ratsfrau Mirus zur Ratssitzung am 08.05.2024,

Umgang der Stadt Düsseldorf mit Kunst am Bau und Baudenkmälern, bezog sich auf das oben genannte Gebäude des Audimax. In der Antwort der Verwaltung heißt es:

 

„Das Gebäude mit dem Kunstwerk von Günter Fruhtrunk ist aktuell nicht in die

Denkmalliste der Landeshauptstadt Düsseldorf eingetragen.

 

Das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege hat die vorliegende Anfrage

jedoch zum Anlass genommen, den Sachstand bei der denkmalrechtlich zuständigen Stelle, der Oberen Denkmalbehörde in der Bezirksregierung Düsseldorf, zu

erfragen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat daraufhin mitgeteilt, dass der Denkmalwert des Gebäudes jüngst vom Landschaftsverband Rheinland untersucht und bestätigt wurde. Seit März 2024 liegt der Oberen Denkmalbehörde der Antrag des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vor, das Objekt unter Denkmalschutz zu stellen. Ein betreffendes Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste sei in Vorbereitung, der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen sei bereits in-

formiert.

 

 

 

 

Es ist zu erwarten, dass das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege im

Bauaufsichtsamt von der Bezirksregierung Düsseldorf die Weisung erhalten wird,

einen Eintrag in die Denkmalliste der Landeshauptstadt Düsseldorf vorzunehmen.

Mit der Eintragung in die Denkmalliste wird das Gebäude den Bestimmungen des

Denkmalschutzgesetzes unterliegen; Veränderungen bedürfen dann einer Denk-

malrechtlichen Erlaubnis durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

 

Etwaige Auswirkungen auf die geplante Campusentwicklung sind dem Institut für

Denkmalschutz und Denkmalpflege nicht bekannt.“

 

In dem Gutachten des LVR, auf das sich die Bezirksregierung in ihrer Antwort an die Stadt bezieht, wird die Schutzwürdigkeit des Gebäudes als Denkmal eindeutig bestätigt. Dort ist zu lesen, dass das Objekt die Voraussetzungen eines Baudenkmals im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 DSchG NRW erfüllt. An der Erhaltung und Nutzung besteht ein öffentliches Interesse. Dafür liegen neben künstlerischen auch wissenschaftliche, kunsthistorische und städtebauliche, Gründe vor.

 

Angesichts dieser Ausgangslage spricht alles dafür, dass sich die Landeshauptstadt Düsseldorf mit ihrem Anspruch Kunst, Kultur und Wissenschaft zu fördern und ihrer Bedeutung für die Stadt entsprechend zu hoch gewichten, für den Erhalt des Gebäudes an seinem Standort als Kunstwerk einsetzt. Das Kunstwerk von Günter Fruhtrunk existiert ohne Zweifel als dreidimensionales Objekt in Gestalt des Bauwerkes selbst. Eine Trennung der Fassade von dem Gebäude würde dem Werk in keiner Weise gerecht, ebenso ist das Werk mit dem Ort verbunden an dem es steht.

 

Gleichzeitig sollten Überlegungen für eine mögliche Nutzung des Gebäudes angestellt werden. Auch wenn es sich um eine Liegenschaft des Landes NRW handelt, kann die Stadt mit eigenen Vorschlägen an den Eigentümer herantreten, da hier die Interessen des Landes und der Landeshauptstadt gleichermaßen berührt sind.

 

 

Eine weitergehende Begründung erfolgt ggf. mündlich in der Sitzung.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Stefan Job                       Dominique Mirus              f.d.R. Christopher Schrage

Chris Geißler

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