Mehr Schutz für Igel – Nachtfahrverbot für Mähroboter

21. August 20240

Mit Igeltoren kann man Zäune durchlässig machen. Das hilft den Igeln, sicher im eigenen Garten ein- und auszugehen.Wenn dann noch der Mähroboter ab der Dämmerung ruht, ist schon viel gewonnen.

 

Die PARTEI-Klima-Fraktion
SPD – Fraktion im Stadtrat Düsseldorf
DIE LINKE – Ratsfraktion Düsseldorf

 

 

An den
Vorsitzenden des Ausschusses für
Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz
Ratsherr Philipp Thämer

Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen Die PARTEI-Klima-Fraktion, SPD – Fraktion im Stadtrat und DIE LINKE – Fraktion im Rat: Mehr Schutz für Igel – Nachtfahrverbot für Mähroboter

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

 

zur Sitzung des Umweltausschusses am 29.08.2024 stellen die PARTEI-Klima-Fraktion, SPD – Fraktion im Stadtrat und DIE LINKE – Fraktion im Rat den folgenden gemeinsamen Antrag und bitten Sie diesen zur Abstimmung zu bringen:

 

Antrag:

Der Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz fordert die Verwaltung auf zu prüfen, ob ein Verbot der Nutzung von Mährobotern während der Dunkelheit in der Nacht und den Phasen der Dämmerung durch eine Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesnaturschutzgesetztes rechtlich zulässig ist.

Wenn das Ergebnis der Prüfung ist, dass ein solches Verbot zulässig ist, fordert der Ausschuss die Verwaltung auf ein solches Verbot umgehend auf den Weg zu bringen.

Falls nicht, soll geprüft werden, ob ein Nachfahrverbot für Mähroboter auf einer anderen Rechtsgrundlage, zum Beispiel des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung eingeführt werden kann. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss in der folgenden Sitzung vorzulegen.

Ziel des Verbotes ist der Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Tieren wie Lurchen, Echsen und Insekten.

 

Begründung:

Die Stadt Köln plant ein Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz nächtlich aktiver Tiere wie Igel, Lurche, Echsen und Insekten. Grund für das Verbot ist der Schutz besonders geschützter Tierarten, insbesondere der heimischen Braunbrustigel (Erinaceus europaeus).

Igel sind nach § 7 Abs. 2 Nr.13 c Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 1 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders geschützt. Hier gelten die Zugriffsverbote des (§ 44 Abs. 1 BNatSchG):

Es ist verboten Igeln nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen sowie Nester aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Die stacheligen Tiere gehören zu den ältesten Säugetierarten der Welt und werden durch die autonom fahrenden Mähroboter mit ihren messerscharfen Klingen häufig schwer verletzt oder getötet. Sie sind keine Fluchttiere, sondern rollen sich bei Gefahr zusammen. So werden sie buchstäblich vom Roboter zerstückelt.

Ein Nachtfahrverbot für solche Mähgeräte schränkt Menschen nahezu gar nicht ein, ist aber geeignet viele Igelleben zu retten. Ebenso gefährdet sind andere nachtaktive Tiere wie Lurche, Echsen und Insekten, die ebenso geschützt werden müssen.

Die Stadt Köln hat angekündigt ein Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz der Igel über eine Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes zu erlassen. Die Verbotszeiten sollen dabei je nach Jahreszeit an den Sonnenuntergang beziehungsweise Sonnenaufgangsuhrzeiten ausgerichtet werden und um die Dämmerungszeiten mit einzuschließen, gilt das Verbot bereits jeweils 30 Minuten vorher und 30 Minuten nachher.

Die Stadt Düsseldorf setzt leider bisher nur auf Aufklärung und Empfehlungen:

https://www.duesseldorf.de/medienportal/pressedienst-einzelansicht/pld/maehroboter-koennen-tiere-in-gefahr-bringen-15

Das Bundesnaturschutzgesetz definiert im Paragraf 71 Straftatbestände, nicht etwa nur Ordnungswidrigkeiten.

https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/71.html

https://igelhilfe.com/bussgelder-igel-der-bundeslaender-fuer-verstoesse-gegen-das-bundesnaturschutzgesetz-bnatschg/

Das zuständige NRW-Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sieht bedauerlicherweise laut Presseberichten keine Notwendigkeit, das Kölner Modell landesweit zu übernehmen.

Umso wichtiger und richtiger ist es, dass einzelne Städte und Gemeinden dem Kölner Weg zum Igelschutz folgen. Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, dass im Hinblick auf eine mögliche Verwirklichung von Straftatbeständen lediglich Empfehlungen ausgesprochen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

f.d.R. Christopher Schrage                     Lukas Fix

 

Ursula Holtmann-Schnieder

 

Sigrid Lehmann

 

 

 

 

 

teamster

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