Gaslaternen, Gasnetz und der Denkmalschutz

6. September 20240

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller

 

Anfrage des Ratsherrn Fix: Gaslaternen, Gasnetz und der Denkmalschutz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

wir bitten Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 19. September zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  • Umfasst der im September 2020 beschlossene und am 26.9. desselben Jahres durch Eintragung in die Denkmalliste der Stadt dokumentierte Denkmalschutz für knapp 14.000 Gaslaternen im Stadtgebiet rein rechtlich auch das Gasverteilnetz, soweit es für den Betrieb der Gaslichtpunkte an den Standorten, die erhalten bleiben, zwingend erforderlich ist, und, falls ja, welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus für den Betreiber des Netzes, die Netzgesellschaft Düsseldorf, und die Stadt Düsseldorf selbst?
  • Wenn der Denkmalschutz im bisherigen Schutzumfang weiterhin auf Dauer bestehen bleibt, die Netzgesellschaft aber in erheblichen Teilbereichen das Gasnetz perspektivisch aus zwingenden, betriebswirtschaftlichen Gründen stillzulegen plant, welche Folgen hätte das für den Betrieb gasbetriebener „wahrer Gaslaternen“? Müsste die Stadt die betroffenen Lichtpunkte zwingend weiter in Betrieb mit Gas erhalten, egal zu welchen Kosten, oder wäre die naheliegende Folge die denkmalgeschützten Laternen zwar stehen zu lassen, aber die funktionale Straßenbeleuchtung aus ökonomischen Gründen unabhängig davon sicherzustellen?
  • Wie ist der Stand des denkmalrechtlichen Verfahrens, das nach dem Beschluss des Rates zur Umrüstung aller Gaslichtpunkte, mit Ausnahme derer im Hofgarten, auf elektrischen Betrieb, Vorlage RAT/341/2023, eingeleitet wurde?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lukas Fix                         f.d.R. Christopher Schrage

 

 

teamster

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