An
Ratsherrn Norbert Czerwinski
Vorsitzender des Ausschusses für Ordnung und Verkehr
Anfrage Ratsfraktion Die PARTEI-Klima-Fraktion „Klimaschutz durch Werbefreiheit“
Sehr geehrter Herr Czerwinski,
zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 30.10.2024 stellt Die PARTEI-Klima-Fraktion die folgende Anfrage und bittet Sie, diese von der Verwaltung beantworten zu lassen.
Hintergund:
Der 24-Stunden-Betrieb eines einzigen zehn Quadratmeter großen sogenannten City Light Boards soll mehr als 40.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr benötigt – in etwa so viel wie für 30 Single-Haushalte zusammen.
Hintergrundinformationen und Vorbilder:
– Initiative Berlin Werbefrei
https://berlin-werbefrei.de/inspiration-stadtbeispiele/
– Wie viel Strom Reklametafeln verschlingen
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/technologie/led-reklametafeln-hoher-stromverbrauch-101.html
– Hamburg Werbefrei
https://www.youtube.com/watch?v=tlW1dL0Tkhc&list=WL&index=35
https://www.mopo.de/hamburg/diese-hamburger-wollen-leuchtende-aussenwerbung-verbieten/
– Genf verbannt ab 2025 alle kommerziellen Werbeplakate aus der Stadt
https://www.kraftfuttermischwerk.de/blogg/genf-verbannt-ab-2025-alle-kommerziellen-werbeplakate-aus-der-stadt/
Die tausenden hinterleuchteten und zunehmend digitalisierten Werbeanlagen auf öffentlichem Grund haben bei enorm hoher Aufstelldichte entlang von Hauptverkehrsachsen und an wichtigen Knotenpunkten unbestreitbar erhebliche Auswirkungen auf das Leben der Menschen in der Stadt.
Da weiterhin ein massiver Ausbau solche Anlagen in Düsseldorf festzustellen ist, wird der Energieverbrauch zunehmen. Ebenso steigt die Gefährdung durch Blendwirkung/Schreckmomente und die Ablenkung im Straßenverkehr durch die Videos und Wechselanzeigen.
Anfrage:
1) Wie viele Anlagen und mit welchem jeweiligem, typischem Stromverbrauch gibt es aktuell auf öffentlichem Grund in Düsseldorf?
2) Wie wurde die Sicherheit in Bezug auf den Straßenverkehr geprüft und wie viele Unfälle gibt es an Kreuzungen mit Werbeanlagen im Vergleich zu Kreuzungen ohne Werbeanlagen?
3) Wie hoch sind die Einnahmen aus diesen Werbeanlagen und lässt sich der Inhalt der Werbung beschränken z.B. durch ein Verbot von Werbung für alkoholhaltige Getränke, Tabakprodukte, Tabakerhitzer und E-Zigaretten?
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Philipp Holthoff Lukas Fix f.d.R. Christopher Schrage
⇒ Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage als PDF-Download