An
Ratsherrn Norbert Czerwinski
Vorsitzender des Ausschusses
für Ordnung und Verkehr
Rechtsgrundlagen der Aktivitäten privat beauftragter Sicherheitsdienstleister
-Anfrage der Fraktion Die PARTEI-Klima-
Sehr geehrter Herr Czerwinski,
zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 17. September 2025 stellt Die PARTEI-Klima-Fraktion die folgende Anfrage und bittet Sie, diese auf die Tagesordnung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen.
- Auf welcher Rechtgrundlage dürfen Mitarbeiter*innen von aus der privaten Wirtschaft beauftragten Sicherheitsdiensten im öffentlichen Straßenraum Aufträge ihrer Auftraggeber*innen gegenüber Bürger*innen ausführen, zum Beispiel Menschen direkt ansprechen und diese auffordern bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum zu verlassen?
- Was Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung um sicherzustellen, dass seitens dieser Sicherheitsdienste keinesfalls die Grenzen der Legalität überschritten werden und geht die Stadt aktiv auf die Auftraggeber*innen zu um dies zu verhindern?
- Wie reagiert die Stadt, wenn Mitarbeiter*innen des OSD hinzugezogen werden, aber keine Rechtgrundlage dafür gegeben ist Menschen aufzufordern bestimmte Bereiche zu verlassen?
Bergündung:
Am 17.08.2925 berichtete die RP-Online unter der Überschrift
„Königsallee-Lobby geht mit Security gegen Bettler vor – „Die Situation spitzt sich zu““
über einen von der Interessengemeinschaft Königsallee an einen privaten Sicherheitsdienst erteilten Auftrag, der das Ziel hat Menschen, die aus Sicht der Auftraggeber durch ihre Anwesenheit stören, zu vertreiben.
In dem Artikel heißt es:
„[…] Die Interessengemeinschaft Königsallee (IG Kö) hat einen privaten Sicherheitsdienst damit beauftragt, Bettler von der Nobelmeile zu vertreiben. Anfang August ging eine Mail von IG-Geschäftsführerin Andrea Greuner an die rund 150 Mitglieder raus – Händler, Immobilieneigentümer, Gastronomen. Das Schreiben liegt unserer Redaktion vor. Darin heißt es: Das Betteln habe in den vergangenen Monaten an der Königsallee deutlich zugenommen. „Die Situation spitzt sich weiter zu und wirkt sich spürbar auf das Erscheinungsbild und Sicherheitsgefühl vor Ort.“ […]“
und weiter:
„[…] Deshalb sei nun eine „Kö-Streife“ im Einsatz. Diese stehe in engem Austausch mit dem Ordnungs- und Servicedienst (OSD) der Stadt. Ziel sei, durch konsequente Präsenz und Ansprache eine „Verdrängung zu erzielen“. Der Einsatz des Dienstleisters soll aber nicht überall sein – sondern nur an Häusern, die dafür bezahlen. Schon mit einem monatlichen Beitrag von 100 Euro, schreibt IG-Chefin Greuner, werde man „Teil der Kö-Streife“. Damit leiste man nicht nur einen Beitrag zum Schutz des eigenen Ladenlokals. Sondern sende auch „ein klares Signal für ein sauberes und sicheres Gesamtbild der Königsallee.“ […]“
Dieses Vorgehen erinnert stark an Schutzgeldzahlungen, unabhängig davon stellen wir vor diesem Hintergrund die Fragen zu der Legalität.
Die Stadt selbst, so heißt es in dem Artikel, handelt nach dem Gesetz. Das aber verbietet lediglich „aggressives Betteln“, stilles Betteln verbunden mit einfacher Ansprache, ist auch auf der Kö erlaubt. Wenn das für den OSD gilt, muss man davon ausgehen, dass für privat beauftragte Sicherheitsdienste das gleiche Gesetz gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Philipp Holthoff Lukas Fix f.d.R. Christopher Schrage