An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
Betrifft: RAT/072/2023
Antrag der Ratsfraktion Die PARTEI-Klima-Fraktion: Verlängerung des Gaslaternenmoratoriums
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 09.03.2023 zu setzen und abstimmen zu lassen.
Antrag:
Der Rat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzung des Masterplans „Energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung inkl. Erhaltungsvorschlag für die Gasbeleuchtung“ (OVA/011/2020) bezogen auf
- die Ertüchtigung bzw. Aufbereitung der zu erhaltenden Gaslaternen, sowie
- flankierende Maßnahmen wie Anprallschutz und Zusatzbeleuchtung (Adaption)
bis zum 30. Juni 2023 auszusetzen, sofern bis dahin keine Neuregelung zum Umgang mit der Gasbeleuchtung in Düsseldorf durch den Rat beschlossen wird. Eine solche Regelung soll nach Abstimmung mit den beteiligten Ämtern in einer der bis dahin stattfindenden Ratssitzungen beschlossen werden.
Begründung:
In der Sitzung des Rates am 8. September 2022 wurde die Vorlage RAT/367/2022 als Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Antrag der Die PARTEI-Klima-Fraktion, RAT/333/2022, beschlossen.
Im Wortlaut hieß es darin:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die weitere Umsetzung des Masterplans „Energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung inkl. Erhaltungsvorschlag für die Gasbeleuchtung“ (OVA/011/2020) bezogen auf
- die Ertüchtigung bzw. Aufbereitung der zu erhaltenden Gaslaternen, sowie
- flankierende Maßnahmen wie Anprallschutz und Zusatzbeleuchtung (Adaption) vorläufig auszusetzen
Das Moratorium wurde auf ein halbes Jahr befristet, es endet also am Tag vor der Ratssitzung im März dieses Jahres. Wir denken, es ist Aufgabe der Politik, also des Rates, zu entscheiden, wie es weitergeht mit dem Gaslicht in Düsseldorf.
Die aktuelle und weiterhin bestehende Energiekrise hat sicher dazu beigetragen noch einmal über den im Jahr 2020 beschlossenen Masterplan nachzudenken, die ebenso akute Klimakrise muss genauso mitbedacht werden, wenn der Masterplan für den Teilbereich der Gasbeleuchtung neu formuliert und beschlossen wird.
Die Wortbeiträge der Vetreter:innen fast aller Fraktionen zu dem Top in der Sitzung am 8. September 2022 zeigten, dass nach dem Ende des Moratorium eine Lösung gefunden werden soll, die auch den selbst gesetzten Zielen der Stadt beim Klimaschutz gerecht wird.
Seit dieser Ratssitzung ist keine Vorlage seitens der Verwaltung vorgestellt worden, wie es mit der der Umsetzung des Masterplans weitergehen oder wie dieser geändert werden soll. Auch politische Initiativen von Fraktionen im Rat sind nicht bekannt.
In der Sitzung der Kleinen Kommission Klimahilfe im Januar dieses Jahres wurde das Thema kurz angesprochen. Der Beigeordnete Kral bestätigte, dass es zu diesem Zeitpunkt noch keine Vorlage der Verwaltung gab. Außerdem verwies er bei dieser Gelegenheit auf die aus seiner Sicht gegebene Zuständigkeit des OVA und erklärte zunächst Gespräche mit Vetreter:innen der Initiative für den Erhalt der historischen Gasbeleuchtung führen zu wollen.
Aus Sicht der Die PARTEI-Klima-Fraktion erfordert eine notwendige Neufassung des Masterplans eine Entscheidung des Rates, allein schon, weil der immer noch gültige Masterplan durch den Rat verabschiedet wurde.
Eine Beteiligung von Interessengruppen aus der Bürgerschaft ist grundsätzlich positiv zu beurteilen, allerdings darf dabei nicht einseitig nur eine bestimmte Interessengruppe gefragt werden. Beim Thema Stadtbeleuchtung, speziell auch der Gasbeleuchtung, sind die Belange des Klimaschutzes, des Naturschutzes, der Sicherheit für die Bürger:innen bei Dunkelheit, wirtschaftliche Aspekte bei den Kosten für die Beleuchtung und sicher aus noch andere Themen relevant. Auch in diesen Bereichen gibt es Engagierte Bürger:innen, sowie Vereine und Verbände, deren Vetreter:innen genauso wie die Freund:innen des Gaslichts gehört werden können und sollten.
Bemühungen in diese Richtung sind zumindest unserer Fraktion bisher nicht bekannt. Daher halten wir eine Verlängerung des Moratoriums für notwendig, ebenso wie die Feststellung der Zuständigkeit des Rates für eine teilweise Neufassung des Masterplans.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Fix Dominique Mirus Keno Schulte
f.d.R. Christopher Schrage