Herbst und Winter kommen gewiss – Decken und Gebührenordnung lassen auf sich warten

15. Mai 20230

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller

Betrifft: RAT/184/2023

Antrag der Ratsfraktion Die PARTEI-Klima-Fraktion: Herbst und Winter kommen gewiss – Decken und Gebührenordnung lassen auf sich warten

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates am 17.05.2023 zu setzen und abstimmen zu lassen.

 

Antrag:

Der Stadtrat beschließt die Verwaltung aufzufordern dem Rat rechtzeitig vor der Sitzung im Juni eine Vorlage vorzulegen, wie Terrassenheizstrahler, bzw. wie eine Differenzierung von beheizten und unbeheizten Terrassen, in die Gebührentarife der Sondernutzungssatzung ab Herbst 2023 aufgenommen werden sollen. Außerdem ist der Rat ebenfalls vor der Sitzung im Juni darüber zu informieren, wann, bzw. ob, die Decken für die Gastronomie, der beschlossenen Vorlage RAT/282/2022 entsprechend, bereitgestellt werden.

Begründung:

In der Sitzung des Rates am 23. Juni 2022 wurde vom Rat der Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage AUS/006/2022 mit Mehrheit beschlossen. Der Rat beauftragte damit die Verwaltung als Alternative zum Förderprogramm für mit Ökostrom betriebene Heizstrahler einen Vorschlag zu erarbeiten, wie Heizstrahler bzw. wie eine Differenzierung von beheizten und unbeheizten Terrassen, in die Gebührentarife der Sondernutzungssatzung ab 2023 aufgenommen werden können sowie ein Konzept zu erarbeiten, um für die Außengastronomie nutzbare Decken bereitzustellen, die in ausreichender Menge an Gastronomen bereitgestellt werden können. Diese sollen einen Text mit Hinweis auf das Ziel der Klimaneutralität Düsseldorfs bis 2035 haben.

Es ist richtig und wichtig den betroffenen Gastronomiebetrieben frühzeitig die Möglichkeit zu geben sich auf Veränderungen vorzubereiten. Deshalb sollten spätestens im Herbst die Neuregelungen in der Gebührenordnung gelten und die Decken zur Ausgabe bereitgestellt werden. Damit sich die betroffenen Betriebe drauf einstellen können, müssen vor der Sommerpause die Weichen gestellt werden, d.h. die Beschlüsse seitens der Stadt gefasst sein und den Betroffenen Betrieben klar kommuniziert werden.

Deshalb muss für die nächste Sitzung des Rates eine Vorlage der Verwaltung vorliegen, die dem eigentlichen Ziel des damaligen Änderungsantrags gerecht wird:

Die offensichtliche Energieverschwendung durch das Beheizen von nicht umschlossenen Außenbereichen, also schlicht der Umgebung, muss im Sinne des Ziels, dass sich die Stadt selbst gesetzt hat, bis 2035 klimaneutral zu sein, beendet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lukas Fix                          Dominique Mirus                         Keno Schulte

 

f.d.R. Christopher Schrage

 

 

 

 

 

teamster

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