Bedarfsgerechte Einrichtung von Ladezonen

3. März 20220

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Betrifft: RAT/080/2022

Antrag der Ratsfraktion Die PARTEI-Klima-Fraktion: Bedarfsgerechte Einrichtung von Ladezonen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur Sitzung des Stadtrates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 10.03.2022 stellt Die PARTEI-Klima-Fraktion den folgenden Antrag und bittet Sie, diesen auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen.

Antrag:

Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt die Einrichtung von ausgewiesenen Ladezonen in allen Straßen mit Wohn- oder Geschäftshäusern in dem Umfang, der dem tatsächlich vorhandenen Bedarf der Lieferverkehre entspricht. Die Ladezonen sollen möglichst einheitlich gestaltet werden, damit sie sofort als solche erkennbar sind.

Begründung:

Wie wird der Bedarf von Ladezonen erhoben und werden im Rahmen von Baugenehmigungen keine Verkehrskonzepte/Belieferungs- Entsorgungskonzepte verlangt?

Um dem tatsächlichen Bedarf der verschiedenen Lieferverkehre, egal ob gewerblicher oder privater Natur, im Stadtgebiet gerecht zu werden, sind im Grunde alle 200 bis 300 Meter Ladezonen erforderlich. Die Dichte hängt natürlich von der Anzahl und Art der zu beliefernden Adressen ab.

Sinnvollerweise kann bei der Planung auch die Möglichkeit einer digitalen Buchung oder zumindest einer digitalen Belegungsanzeige, realisiert mit Fahrbahnsensoren, vorgesehen werden. Für die Logistiker kann so gewährleistet werden, dass diese Ihre Routenplanungen so optimieren können, dass unnötige Wartezeiten oder Warteschleifen weitestgehend vermieden werden. Bei illegaler Dauerbelegung könnte automatisch ein Alarm für eine:n Ordnungsamtsmitarbeiter:in oder/und den Abschleppdienst ausgelöst werden.

Beschilderte Parkverbote erfüllen nicht den gleichen Zweck wie explizite Lade– oder Lieferzonen mit einem einheitlichen Design.

Seit Ende 2021 gilt ein neuer Bußgeldkatalog. Dieser weist unter anderem für unerlaubtes Halten in zweiter Reihe ein Bußgeld von mindestens 55 Euro aus. Mit Unfallfolge drohen sogar 100 Euro und ein Punkt. Dieser grundsätzlich gute Ansatz zur Verbesserung der Verkehrssicherheit führt nach den uns zugetragenen Informationen in der betrieblichen Realität vieler Logistikdienstleister, die die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft sicherstellen, zu erheblichen Problemen. Zahlreiche Lieferanten sind aufgrund der vielerorts angespannten Parkplatzsituation und mangels legaler Haltemöglichkeiten gezwungen, in der zweiten Reihe zu halten, um ihre Aufträge auszuführen. Damit einher gehen entsprechende Risiken für die Fahrer und die Verkehrssicherheit. Aufgrund der wachsenden Transportmengen ist zu erwarten, dass sich diese Probleme zukünftig noch verstärken werden.

Veranlasst nicht zuletzt durch den neuen Bußgeldkatalog hat auch die IHK in diesem Sinn an die Stadt appelliert, damit für die Logistiker und Lieferdienste aller Art die rechtskonforme Versorgung der Unternehmen und der Bevölkerung ermöglicht wird.

Wichtig ist zudem, dass neue wie bestehende Zonen auch zum kurzzeitigen Liefern und Laden wirklich immer wenn sie gebraucht werden zur Verfügung stehen, also von Fremdnutzungen wie privatem oder gewerblichen Parken tatsächlich freigehalten werden.

In einem auch unserer Fraktion vorliegenden Schreiben hat sich die IHK an die zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten gewandt.

Am Beispiel der Moskauer Straße lässt sich gut zeigen, wie es nicht sein sollte. Zwei neue Hotels sind gebaut worden. Es gibt weder einen Ladehof, noch gibt es dort eine Ladezone. Die Moskauer Straße soll noch massiv ausgebaut werden. Die angehängten Fotos dokumentieren, was gemeint ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Lukas Fix Dominique Mirus Keno Schulte

f.d.R. Christopher Schrage

Chris Geißler

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