Dieser sehr gute Igel ist aus Stoff und glücklicherweise sicher vor nachts fahrenden Mährobotern. Er ist nur für dieses Photo im Garten platziert worden.
In der Politik ist oft Geduld gefragt. Gute politische Initiativen, vor allem, wenn sie von der Opposition kommen, werden oft negativ abgestimmt und kommen dann später, leicht verändert, doch wieder daher, getragen von der Mehrheitskoalition. *ZwinkerSmiley*. Sei’s drum, uns geht’s um die Inhalte und die Sache.
So auch bei unserem sehr guten Antrag zum Schutz des europäischen Braunbrustigels vor nachtfahrenden Mährobotern. Es ist eine traurige Realität, dass die automatisierten Mäher des nachts Igel, Reptilien und Amphibien überfahren und verletzen, bis hin zur Verstümmelung und dem Tod der Tiere. Wer einmal ein Foto von einem verstümmelten Igel gesehen hat, wird seinen Mähroboter nie mehr nachts kurven lassen. In einer idealen Welt würden die Hersteller den Nachtbetrieb technisch unterbinden. Bis es soweit ist, gibt es eine völlig unproblematische Lösung: Den Mähroboter nur tagsüber betreiben. Da manche Mitbürger*innen dafür einen, sagen wir mal, Anstoß benötigen, haben wir im August 2024 im Umweltausschuss beantragt, die Stadt möge prüfen, ob ein Nachtfahrverbot für Mähroboter auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes zu machen ist. Vorgemacht hatte es die andere große Stadt am Rhein, Köln. Dort ging’s, warum also nicht auch in Düsseldorf?
Christopher Schrage, Bürgermitglied im Umweltausschuss:
Von Köln lernen fällt manchmal schwer in Düsseldorf, aber in diesem Fall hat es die Domstadt genau richtig gemacht. Die Prüfung, ob auch bei uns ein Verbot des Nachtbetriebs von Mährobotern rechtlich möglich ist, sollte eine reine Formsache sein.
Unser Antrag bekam eine Mehrheit im Ausschuss. Wir freuten uns schon, den Igel*innen in Düsseldorf ein wenig Schutz verschafft zu haben. Auch gab es einige Presseartikel dazu, beispielsweise hier und hier*. Am besten gefallen hat uns übrigens dieser Radiobeitrag von MausZoom. Das sind die Kindernachrichten des WDR. Der war super erklärt und ging auch auf die Argumente der Gegner dieser Initiative ein. Natürlich wurden die widerlegt – wir wissen, was wir tun.
So weit, so gut. Aber dann geschah: nichts. Die Wochen vergingen. Die Igel gingen in den Winterschlaf. Die Sitzung des Umweltausschusses im Oktober kam und unser Igelschutz-Prüfantrag war noch nicht mal auf der Ausschusstagesordnung. Unser sehr guter Fraktionista Christopher hat konsequent einen weiteren Antrag verfasst. Inhalt, traurig aber wahr: Der beschlossene Prüfantrag von August solle ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden! Christopher hat sich in der Sitzung des Umweltausschusses vehement für die Sache eingesetzt und das Rednerpult quasi okkupiert. Im Ergebnis blieb für uns nach dieser Sitzung unklar, warum der Igelschutz in Düsseldorf nicht zeitnah kommt.
![Zu sehen ist ein Ausschnitt aus einem Ausschussdokument. Es enthält Informationen zum Bearbeitungsstand unseres Antrags.](https://parteiklima.de/wp-content/uploads/2025/01/Igelschutz.jpeg)
Umso mehr freut uns, nun aus der Sitzung im Januar berichten zu können, dass die Prüfung nach vielen Monaten zu genau dem Ergebnis gekommen ist, welches Köln vorgemacht hat: Ein Nachtfahrverbot zum Schutz von Igeln und anderen Tieren ist über eine Allgemeinverfügung der Stadt möglich! Das teilte die Verwaltung den Ausschussmitgliedern schriftlich mit (siehe oben). Spätestens im März 2025 soll das Nachtfahrverbot kommen.
Christopher Schrage:
Ich bin erleichtert, denn mir lag die Sache am Herzen. Wenn die Igel aus dem Winterschlaf erwachen, wird zumindest eine Gefahr für ihr Leben ein wenig entschärft sein. Wir erwarten, dass die Stadt die Allgemeinverfügung nach Inkrafttreten auch über ihre Medienkanäle verbreitet und Igelfreund*innen den Inhalt teilen. Ich bin mir sicher, wer davon weiß, wird sich auch daran halten, denn Igel mögen wir doch alle.
Wenn euch der Schutz der Igel am Herzen liegt, dann informiert gerne die Menschen in eurem Umfeld über die Regelung. Mähroboter dürfen nachts nicht eingesetzt werden, das gilt auch heute schon, denn das Bundesnaturschutzgesetz regelt eindeutig, dass man geschützte Tierarten auch nicht durch den Einsatz unbeaufsichtigter technischer Geräte gefährden oder schädigen darf. In den letzten Tagen haben wir einige Zeitungsberichte zu dem Thema gesehen. Berichtet wird, dass auch in Viersen, Mönchengladbach, Wesel, Willich … die Mähroboter nachts stillstehen müssen. Ein kleiner Erfolg zum Wohle der Tierwelt! Und ein rares Beispiel, wo Stillstand gut ist.
*Für die ersten zehn Personen ist der Artikel der Rheinischen Post freigeschaltet. Danach greift die Paywall der RP.
2 comments
Meister Lampe Wildtierhilfe
31. Januar 2025 at 09:44
Danke, dass ihr euch für den Schutz der Igel einsetzt! Wir haben gestern noch mit einem Kollegen gesprochen, der Igeln hilft (wir selbst sind auf Eichhörnchen spezialisiert) – leider nicht in Düsseldorf; hier, wo wir leben, einige Kilometer von euch entfernt, ist der Mähroboter-Unsinn leider noch erlaubt. Die etwas umsichtigeren Politiker:innen arbeiten daran. Je mehr Städte mit gutem Beispiel vorangehen, desto besser.
Grüße!
Christopher Schrage
5. Februar 2025 at 13:34
Hallo Meister Lampe Wildtierhilfe,
wir freuen uns natürlich über eine positive Rückmeldung zu unserer Arbeit im Rat der Stadt Düsseldorf.
Der Antrag für das nächtliche Fahrverbot für Mähroboter zum Schutz der Igel und anderer Tierarten war mir als Mitglied im Umweltausschuss tatsächlich ein Herzensanliegen. Klar, an anderen Stellen lauern viel größere Gefahren (Autos zum Beispiel), der Lebensraum für die heimischen Igel wird auch immer knapper, dazu kommt die akute Gefährdung durch die Klimakrise, umso wichtiger ist es die Möglichkeiten, bei denen man auf kommunaler Ebene etwas bewirken kann, zu nutzen. Auch wenn es nicht ganz so schnell umgesetzt wird, wie ich es erwartet hatte, nachdem unser Antrag eine Mehrheit bekam, das Fahrverbot wird kommen!
Mittelweile sind ja einige Städte und Gemeinden im Umfeld dem positiven Beispiel gefolgt und ich hoffe weitere kommen dazu. Je mehr Menschen davon erfahren, desto besser. Deshalb noch ein Hinweis:
Der Betrieb von Mährobotern in der Nacht ist ohne ständige Aufsicht schon jetzt im ganzen Land allein aufgrund der Bundesnaturschutzgesetzes unzulässig, wenn nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass geschützte Tierarten dadurch gefährdet werden. Die Allgemeinverfügung stellt genau das klar. Die Klarstellung ist aber sehr wichtig, damit man nicht erst darüber diskutieren und von der eindeutigen Rechtslage überzeugen muss.
Von daher hoffen wir, dass sich das rumspricht und das Leben der Igel und weiterer nachtaktiver Tiere ein wenig sicherer wird.
Euch viel Erfolg beim Einsatz für die Eichhörnchen!
Liebe Grüße
Christopher Schrage
Mitglied im Umweltausschuss und bei der Klimaliste Düsseldorf e.V.