Antrag im RatVerbot von Schotter- und Kiesgärten bei Neu- und Umbauten

20. Mai 20210

Antrag der Ratsfraktion Die PARTEI-Klima-Fraktion: Verbot von Schotter- und Kiesgärten bei Neu- und Umbauten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur Sitzung des Stadtrates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 02.06.2021 stellt die PARTEI-Klima-Fraktion den folgenden Antrag und bittet Sie, diesen auf die Tagesordnung setzen und abstimmen zu lassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei zukünftig aufzustellenden Bebauungsplänen eine begrünte Gestaltung der Vorgärten mit Pflanzen und deren dauerhaften Erhalt verpflichtend festzusetzen. Die Vorgartensatzung wird entsprechend angepasst um Schotter, Kies und Beton  zur Flächengestaltung zu verbieten.

Begründung:

Wir müssen seit Jahren mit ansehen, wie immer mehr Vorgärten vegetationsfrei mit Schotter, Kies oder Split gestaltet werden, was weder ökologisch noch städtebaulich sinnvoll ist.

Der Paragraph 8 der Bauordnung NRW ist diesbezüglich ungenau. Ein Auszug:

„(1) Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten
Flächen der bebauten Grundstücke sind

1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
2. zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit Bebauungspläne oder andere Satzungen Festsetzungen zu dennicht überbauten Flächen treffen.“

In Baden-Württemberg sind Schottergärten per Naturschutzgesetz verboten.
Bremen, Hamburg und Niedersachsen verweisen auf ihre jeweiligen Bauordnungen. Einzelne Städte wie Dortmund oder Paderborn gehen in NRW voran und wir wollen, dass Düsseldorf es mindestens genauso gut macht. Mehr Grünflächen im Stadtgebiet und keine „Gärten des Grauens“ müssen erklärte Ziele der Landeshauptstadt werden.

Eine sinnvolle Formulierung wäre:

„Innerhalb des festgesetzten Bereichs, z.B. eines allgemeinen Wohngebiets (jeweiliger Gebietstyp), sind Vorgärten vollflächig mit Vegetation zu begrünen und dauerhaft zu erhalten. Befestigte Flächen im Vorgarten sind nur für die erforderlichen Zufahrten/Stellplätze, Zuwege und Müllbehälterstandplätze zulässig. Die flächige Gestaltung der Vorgärten mit Materialien wie z.B. Beton, Schotter oder Kies ist unzulässig.“

Auch die Umgestaltung der Schottergärten bei bestehender Bebauung ist anzustreben. Dies ist jedoch zuvor juristisch zu prüfen. Echte Steingärten mit entsprechender, angepasster Vegetation sind natürlich kein Problem.

Mit pflanzenfreundlichen Grüßen

Lukas Fix               Dominique Mirus               Keno Schulte

f.d.R. Christopher Schrage (Fraktionsgeschäftsführer)

 

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Britta Eschmann

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