Antrag im RatGaslaternen ersetzen – Ein neuer Masterplan muss sein

12. Juni 20230
https://parteiklima.de/wp-content/uploads/2023/06/Abgelehnt-1280x365.png

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller

Betrifft: RAT/244/2023

Antrag der Ratsfraktion Die PARTEI-Klima-Fraktion und SPD-Fraktion: Gaslaternen ersetzen – Ein neuer Masterplan muss sein

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates am 15.06.2023 zu setzen und abstimmen zu lassen.

Antrag:

Der Rat beschließt die Umsetzung des Masterplans „Energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung inkl. Erhaltungsvorschlag für die Gasbeleuchtung“ (OVA/011/2020) bezogen auf

  • die Ertüchtigung bzw. Aufbereitung der zu erhaltenden Gaslaternen, sowie
  • flankierende Maßnahmen wie Anprallschutz und Zusatzbeleuchtung

ohne Verzug zu beenden und alle darauf basierenden Planungen zu stoppen, sofern nicht gesetzliche Vorgaben das verbieten.

Die Verwaltung wird beauftragt einen neuen Plan für den von diesem Beschluss betroffenen Teil der Straßenbeleuchtung zu erarbeiten. Dieser soll dem Rat noch in diesem Jahr zur Entscheidung vorgelegt werden.

Das Ziel dabei muss eine effiziente Beleuchtung vollständig auf Basis moderner Lichttechnik, das heißt LED-Leuchten, ergänzt ggf. mit Gasentladungsleuchten sein.

Dabei müssen die Ansprüche an die Sicherheit aller Bürger*innen genauso berücksichtigt werden, wie der Schutz der Natur im Hinblick auf Lichtverschmutzung im Allgemeinen und die Vermeidung der Gefährdung oder Zerstörung der Lebensräume nachtaktiver Tiere im Besonderen, wo immer dies möglich ist.

Der Plan muss vollständig kompatibel sein zum Ziel der Klimaneutralität der Stadt bis 2035, insbesondere auch, wenn berücksichtigt wird, dass es Bereiche geben wird, in denen dieses Ziel aufgrund externer Umstände vielleicht erst später erreicht wird. Der Plan muss alle Lichtpunkte einschließen, auch die von Gaslaternen, die bereits aufgrund des Masterplans aus dem Jahr 2020 ertüchtigt oder aufbereitet wurden. Für alle Maßnahmen gilt, dass sie bis zum Jahr 2035 umgesetzt sein sollen.

Begründung:

Die Situation im Energiemarkt hat sich seit dem Beschluss aus dem Jahr 2020 grundlegend geändert. Gas (gemeint ist Erdgas, also eine Mischung aus Methan und anderen Alkenen) wird für Kund*innen nicht mehr in beliebigen Mengen zu sehr günstigen Preisen verfügbar sein, auch wenn derzeit die Preise an den Gasmärkten wieder relativ niedrig sind. Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit weist die Bundesnetzagentur auch für den kommenden Winter auf die Möglichkeit von Engpässen bei der Versorgung hin. Damit ist klar, jede vermeidbare Verschwendung von Erdgas muss vermieden werden. Die extrem ineffiziente Nutzung von Gas für die Straßenbeleuchtung ist nichts Anderes als Verschwendung.

Diese Verschwendung wird absehbar immer teurer. Selbst bei konstant niedrigen Einkaufspreisen für Gas wird die Netzkostenumlage und damit der Verkaufspreis für die Abnehmer*innen drastisch steigen. Die Wärmewende erfordert zwingend den Ersatz von fossilen Energieträgern, demnach muss die Abnahmemenge entsprechend auf nahe Null sinken. Die letzten verbliebenen Kund*innen werden dann die Kosten für das gesamte Gasverteilnetz tragen müssen.

Dazu kommen, abhängig von der zukünftigen Ausgestaltung, die stark steigenden Kosten für die CO2-Abgabe. Ökonomisch ist der Erhalt und Betrieb der Gasbeleuchtung also keinesfalls vertretbar.

Eine theoretisch denkbare Umstellung (möglich wäre diese ohnehin nur bilanziell) des Betriebs auf so genanntes Biogas ändert nichts an der Verschwendung des Energieträgers. Biogas steht keinesfalls in nur näherungsweise ausreichender Menge zur Verfügung um wenigstens dort eingesetzt zu werden, wo Methan (im Gemisch mit weiteren Alkenen) unverzichtbar ist, beispielsweise in alten Gasheizungen/Gasöfen oder als chemischer Rohstoff. Biogas steht für den Betrieb der Gaslaternen nicht zur Verfügung und daran wird sich auch nichts ändern.

Neben Biogas wird auch immer wieder Wasserstoff als Alternative für den Betrieb ins Gespräch gebracht. Auch hier gilt, theoretisch kann das möglich sein, allerdings nicht in dem vorhandenen Gasnetz mit der in den Laternen vorhandenen Technik. Die Anfrage RAT/185/2023 enthielt Antworten zu dem Thema Wasserstoff. Demnach ist ein Wasserstoffanteil im Verteilnetz von mindestens 20 Prozent technisch möglich, es gibt jedoch keine konkreten Pläne für eine Umstellung. Bis 2028 läuft noch die Umstellung von L- auf H-Gas. Es ist also unbestreitbar, dass eine Umstellung auf Wasserstoff mit einem Anteil, der kompatibel zu den Klimazielen der Stadt wäre, bis 2035 objektiv unmöglich ist, selbst wenn das Wasserstoffgas am Markt verfügbar ist. Die Kosten für den Wasserstoff, der in der Bilanz die Ineffizienz der Gaslaternen noch einmal drastisch erhöhen würde, wären ohnehin extrem hoch im Vergleich zu Erdgas. Hinzu kommt, dass die Stadtverwaltung bei jeder Änderung des Energieträgers im Netz alle bereits umgerüsteten Gaslaternen an den neuen Energieträger anpassen lassen muss.

Klimaziele werden nicht mit hypothetischen Scheinlösungen erreicht, die absurd teuer oder schlicht unmöglich sind. Nimmt die Stadt ihre selbst gesetzten Ziele ernst, so gibt es keine Alternative zum Abschied von der Gasbeleuchtung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lukas Fix                          Dominique Mirus               Keno Schulte

 

Dr. Sabrina Proschmann    Markus Raub                     Ursula Holtmann-Schnieder

 

f.d.R. Christopher Schrage

 

 

 

 

 

Britta Eschmann

Kommentiere

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Verpflichtende Felder sind markiert *