Antrag im RatAudimax mit Fruhtrunk-Fassade retten!

9. September 20240
https://parteiklima.de/wp-content/uploads/2024/09/IMG_4628-1280x674.jpg

Der Audimax Flachbau mit der Fassade von Günter Fruhtrunk. So schön bunt hier.

 

An
Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller

Antrag der Ratsfraktion Die PARTEI-Klima-Fraktion: Audimax mit Fruhtrunk-Fassade retten!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 19. September zu setzen und abstimmen zu lassen

 

Antrag: 

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf spricht sich für den Erhalt des Flachbaus des Auditorium Maximum als Einheit mit der von Günter Fruhtrunk gestalteten Fassade auf dem Gelände des Campus Golzheim an der Josef-Gockeln-Straße 9 aus.

Die Stadtverwaltung soll sich gegenüber dem BLB NRW, als Vertreter des Eigentümers Land NRW, und der Bezirksregierung Düsseldorf dafür einsetzen, dass das Gebäude mit seiner von Günter Fruhtrunk gestalteten Fassade als Ganzes erhalten bleibt.

 

Begründung:

Die Anfrage RAT/141/2024 von Ratsfrau Mirus zur Ratssitzung am 08.05.2024, Umgang der Stadt Düsseldorf mit Kunst am Bau und Baudenkmälern, bezog sich auf das oben genannte Gebäude des Audimax. In der Antwort der Verwaltung heißt es:

„(…) Das Gebäude mit dem Kunstwerk von Günter Fruhtrunk ist aktuell nicht in die Denkmalliste der Landeshauptstadt Düsseldorf eingetragen.

Das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege hat die vorliegende Anfrage jedoch zum Anlass genommen, den Sachstand bei der denkmalrechtlich zuständigen Stelle, der Oberen Denkmalbehörde in der Bezirksregierung Düsseldorf, zu erfragen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat daraufhin mitgeteilt, dass der Denkmalwert des Gebäudes jüngst vom Landschaftsverband Rheinland untersucht und bestätigt wurde. Seit März 2024 liegt der Oberen Denkmalbehörde der Antrag des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vor, das Objekt unter Denkmalschutz zu stellen. Ein betreffendes Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste sei in Vorbereitung, der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen sei bereits informiert.

 Es ist zu erwarten, dass das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bauaufsichtsamt von der Bezirksregierung Düsseldorf die Weisung erhalten wird, einen Eintrag in die Denkmalliste der Landeshauptstadt Düsseldorf vorzunehmen. Mit der Eintragung in die Denkmalliste wird das Gebäude den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes unterliegen; Veränderungen bedürfen dann einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis durch die Bezirksregierung Düsseldorf.

 Etwaige Auswirkungen auf die geplante Campusentwicklung sind dem Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege nicht bekannt. (…)“

In dem Gutachten des LVR, auf das sich die Bezirksregierung in ihrer Antwort an die Stadt bezieht, wird die Schutzwürdigkeit des Gebäudes als Denkmal eindeutig bestätigt. Dort ist zu lesen, dass das Objekt die Voraussetzungen eines Baudenkmals im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 DSchG NRW erfüllt. An der Erhaltung und Nutzung besteht ein öffentliches Interesse. Dafür liegen neben künstlerischen auch wissenschaftliche, kunsthistorische und städtebauliche, Gründe vor.

Darüber hinaus heißt es dort wörtlich:

„(…) Der Schutzumfang umfasst das Auditorium Maximum mit seiner baufesten Innenausstattung und seiner Außengestaltung von Günter Fruhtrunk. (…)“

Angesichts dieser Ausgangslage spricht alles dafür, dass sich die Landeshauptstadt Düsseldorf, mit ihrem Anspruch Kunst, Kultur und Wissenschaft zu fördern und deren Bedeutung für die Stadt entsprechend hoch zu gewichten, für den Erhalt des Gebäudes an seinem Standort als Kunstwerk einsetzt.

Das Werk von Günter Fruhtrunk existiert ohne Zweifel als dreidimensionales Objekt in Gestalt des Bauwerkes selbst. Eine Trennung der Fassade von dem Gebäude würde dem Werk in keiner Weise gerecht, ebenso ist das Werk mit dem Ort verbunden an dem es steht.

Gleichzeitig sollten Überlegungen für eine mögliche Nutzung des Gebäudes angestellt werden. Auch wenn es sich um eine Liegenschaft des Landes NRW handelt, kann die Stadt mit eigenen Vorschlägen an den Eigentümer herantreten, da hier die Interessen des Landes NRW und der Landeshauptstadt gleichermaßen berührt sind.

Jüngsten Presseberichten war zu entnehmen, dass das Gebäude von der oberen Denkmalbehörde bisher nicht unter Denkmalschutz gestellt wurde und weiterhin der Abriss droht. Diesen zu verhindern sollte im Interesse der Stadt liegen und deshalb ist eine klare Aussage des Rates dazu wichtig.

Eine weitergehende Begründung erfolgt ggf. mündlich in der Sitzung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dominique Mirus              Stefan Job             Lukas Fix

 

 

 

f.d.R. Christopher Schrage

 

teamster

Kommentiere

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Verpflichtende Felder sind markiert *