An
Ratsherren Norbert Czerwinski
Vorsitzender des Ausschusses
Ordnung und Verkehr
Betrifft:
Konzept zur Erhöhung der Verfügbarkeit von e-Ladesäulen und zur Vermeidung von unnötigem Parkplatzsuchverkehr
-Anfrage der Ratsfraktion Die PARTEI-Klima-
Sehr geehrter Herr Czerwinski,
zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 23.11.2022 stellt Die PARTEI-Klima-Fraktion die folgende Anfrage und bittet Sie, diese auf die Tagesordnung zu setzen und beantworten zu lassen.
Fragen:
- Welches Konzept mit welchen Zielen gibt es für E-Ladesäulen und den damit verbundenen Parkraum in Düsseldorf und welche Parkregeln gelten an den Düsseldorfer Ladesäulen?
Welche konkreten Lösungen in diesem Konzept sieht die Verwaltung für folgende Probleme:
- Ein E-Fahrzeug (oder ein Plug-in-Hybrid, der ohnehin nur mit Benzin gefahren wird, aber ein E-Kennzeichen hat,) nutzt die Ladeinfrastruktur zum kostenlosen Parken. Die Ladesäule erkennt weder die Belegung des Parkplatzes noch den Ladevorgang. In Apps wird die Ladesäule und der Parkplatz demnach als “frei” angezeigt und lockt Autofahrende mit leeren Akkus an. Unnötiger Parksuchverkehr entsteht. Ist ein Ladevorgang abgeschlossen, gibt es keine Information an den Fahrer, damit er das Fahrzeug entfernen kann.
- Oft wird zur Begründung für die Notwendigkeit der Automobilität die Nutzung durch in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen genannt, dennoch wird diese spezifische Mobilitätsform nicht barrierefrei hergestellt (z.B. Poller vor den Säulen auf nicht abgesenkten Bordsteinen, Displays die aus Rollstuhlfahrer:innen-Position nicht ablesbar sind, etc.) Zuletzt wurden Ladesäulen oft auch auf ohnehin zu schmalen Gehwegen aufgestellt, wo heute schon Fußgänger:innen (Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer:innen, Kinder) nur wenig Platz haben, z.B. an der Lorettostraße oder der Ackerstraße.
Begründung:
Die Beschilderung von E-Ladestationen für E-Autos sorgt hier in Düsseldorf zum Teil für Verwirrung. Der ADAC beispielsweise attestierte „Chaos und Unklarheiten“:
Es ist laut ADAC beispielsweise rechtlich nicht klar, ob ein E-Auto noch zum Parken berechtigt ist, wenn der Akku schon voll ist.
Für das (Zeichen 314/315) gilt der neue Regelsatz von 55€, leider ist kein Ladevorgang erforderlich. Eventuell wäre es sinnvoll das Zusatzzeichen mit dem Hinweis, “Nur während des Ladevorgangs”, zu ergänzen.
Weiterer Hintergrund:
http://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge/Elektrofahrzeuge-Ladestationen.htm
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Philipp Holthoff Lukas Fix
f.d.R. Christopher Schrage