Antrag im AusschussÖffnung von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung für Radfahrende

14. November 20220

An
Ratsherren Norbert Czerwinski
Vorsitzender des Ausschusses
Ordnung und Verkehr

 

Betrifft: OVA/148/2022

Öffnung von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung für Radfahrende
-Antrag der Ratsfraktion Die Partei/Klima-

 

Sehr geehrter Herr Czerwinski,

zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 23.11.2022 stellt die PARTEI-Klima-Fraktion den folgenden Antrag und bittet Sie, ihn auf die Tagesordnung zu setzen und abstimmen zu lassen.

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt ab sofort jedes Jahr 25% der aktuell bestehenden Einbahnstraßen Düsseldorfs auf eine mögliche Freigabe für den Radverkehr in beiden Fahrtrichtungen hin zu prüfen und das Ergebnis in Form einer Liste dem OVA jeweils im Dezember vorzulegen, bis in vier Jahren alle Straßen geprüft sind und eine vollständige Liste aller Einbahnstraßen vorliegt. Gründe, die einer Öffnung für beide Fahrtrichtungen entgegenstehen sind nach Möglichkeit umgehend zu beseitigen. Angestrebt wird eine möglichst vollständige Freigabe aller bestehenden Einbahnstraßen entsprechend der gültigen Verwaltungsvorschrift.

Begründung:

Im Rahmen einer Gesamtüberarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO im Jahr 2020 sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden verstärkt zur Prüfung der Öffnungsmöglichkeit von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende aufgerufen werden. Ziel ist es, hierdurch die Zahl der in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen zu vergrößern.

Quelle:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html

Am 25. Juni hat der Bundesrat Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zugestimmt. Dadurch soll Radverkehr sicherer und attraktiver werden.

Die Freigabe von Einbahnstraßen wurde hierbei von einer Kann- zu einer Soll-Regelung und damit zum Regelfall. „Soll“ ist im Regelfall als „Muss“ zu verstehen. Die Mindestbreite von 3,5 Metern für die Freigabe bei Linienbusverkehr oder stärkerem Lkw-Verkehr bleibt bestehen und wurde nicht auf 4,5 Meter angehoben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jan-Philipp Holthoff                             Lukas Fix

f.d.R. Christopher Schrage

 

 

 

 

Britta Eschmann

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