Anfrage im AusschussStand des Verfahrens zum Denkmalschutz des ehemaligen Gebäudes des Audimax der Fachhochschule Düsseldorf auf dem Campus Golzheim

22. August 20240
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Audimax der FHD mit der Fassade von Günter Fruhtrunk.

 

An den Vorsitzenden des
Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
Herrn Dr. Alexander Fils

 

Anfrage der Die PARTEI-Klima-Fraktion: Stand des Verfahrens zum Denkmalschutz des ehemaligen Gebäudes des Audimax der Fachhochschule Düsseldorf auf dem Campus Golzheim

 

Sehr geehrter Herr Dr. Fils,

zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 4. September 2024 stellt Die PARTEI-Klima-Fraktion die folgende Anfrage und bitten Sie, diese von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

  • Wurde das Gebäude des Audimax der Fachhochschule Düsseldorf auf dem ehemaligen Campus an der Georg-Glock-Straße (heute Campus Golzheim) mittlerweile auf Weisung der Bezirksregierung unter Denkmalschutz gestellt und erfolgte der Eintrag in der Denkmalliste?
  • Falls ja und nur vorläufig, ab wann erfolgte diese, oder gilt der Denkmalschutz auf Dauer?
  • Falls nein, wie ist der Stand des betreffenden Verfahrens, bzw. wann ist mit dem Denkmalschutz und der Eintragung in die Denkmalliste und zu rechnen?

 

Hintergrund der Anfrage ist ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 30. Juli 2024. Darin und in weiteren Presseveröffentlichungen (Monopol Magazin, Rheinische Post, FAZ.NET, WDR, u.a.) heißt es, das Audimaxgebäude auf dem ehemaligen Gelände der Fachhochschule Düsseldorf an der Georg-Glock-Straße mit der von Günter Fruhtrunk gestalteten Fassade wurde vorläufig unter Denkmalschutz gestellt, ist aber vom Abriss im kommenden Jahr bedroht.

Bereits im Mai hatte unsere Fraktion dazu eine Anfrage im Rat gestellt (RAT/141/2024). In der Antwort der Verwaltung hieß es:

„(…) Seit März 2024 liegt der Oberen Denkmalbehörde der Antrag des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vor, das Objekt unter Denkmalschutz zu stellen. Ein betreffendes Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste sei in Vorbereitung, der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen sei bereits informiert. Es ist zu erwarten, dass das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bauaufsichtsamt von der Bezirksregierung Düsseldorf die Weisung erhalten wird, einen Eintrag in die Denkmalliste der Landeshauptstadt Düsseldorf vorzunehmen. (…)“

Der Antrag des LVR-Amtes für Denkmalschutz basiert auf einem Gutachten des LVR. Darin heißt es wörtlich:

„(…) Das Objekt erfüllt die Voraussetzungen eines Baudenkmals im Sinne des § 2 Abs. 1, 2 DSchG NRW. An seiner Erhaltung und Nutzung besteht ein öffentliches Interesse, denn es ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen und es besteht ein Interesse der Allgemeinheit an seiner Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer und wissenschaftlicher – hier kunsthistorischer Gründe und wegen städtebaulicher Gründe.

(…)

Schutzumfang:

Der Schutzumfang umfasst das Auditorium Maximum mit seiner baufesten Innenausstattung und der Außengestaltung von Günter Fruhtrunk. (…)“

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lukas Fix                          f.d.R. Christopher Schrage

> APS_072_2024_Beantwortung

 

 

teamster

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